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   VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17   

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https://dejure.org/2017,26529
VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17 (https://dejure.org/2017,26529)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.07.2017 - 1-I-17 (https://dejure.org/2017,26529)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 1-I-17 (https://dejure.org/2017,26529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema "Deutscher Katholikentag in Leipzig - Ersatz des regulären Unterrichts an Schulen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfG Hamburg, 21.12.2010 - HVerfG 1/10

    Senatsantwort auf schriftliche kleine Anfrage eines Bürgerschaftsabgeordneten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Kann die Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist die Kleine Anfrage nur teilweise beantworten, schuldet sie dem Abgeordneten eine Teilantwort (vgl. HVerfG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - HVerfG 1/10 - juris Rn. 94; LVerfG M-V, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2/15 - juris Rn. 28) und muss innerhalb der Antwortfrist ihm gegenüber die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegen, welche einer umfassenderen Antwort innerhalb der Frist des Art. 51 Abs. 3 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT entgegenstehen.

    Anderenfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die gegebene Teilantwort verfassungsgemäß ist (vgl. Sächs VerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 - juris; HVerfG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - HVerfG 1/10 - juris Rn. 62).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 67-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Anderenfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die gegebene Teilantwort verfassungsgemäß ist (vgl. Sächs VerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 - juris; HVerfG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - HVerfG 1/10 - juris Rn. 62).

    Es obliegt allein der verfassungsgerichtlich nicht überprüfbaren Entscheidung der Staatsregierung, vor Erteilung einer Antwort auf die ursprüngliche Kleine Anfrage auf eine Fristverlängerung durch den Präsidenten des Landtages hinzuwirken (Fortführung von SächsVerfGH, Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).

  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 19-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 63-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10

    Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Zumutbar ist der Aufwand jedenfalls dann noch, wenn hierfür ein Sachbearbeiter einer nachgeordneten Behörde im Umfang von einer Arbeitswoche eingesetzt werden muss (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16

    Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16

    Tagebücher: Kurt Biedenkopf gegen Stanislaw Tillich, wer sagt die Wahrheit?

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Anders als in den Fällen, in denen sie eine entgegen Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6 Satz 1 GOLT zwar fristgerecht, aber unvollständig oder unrichtig erteilte Antwort auf eine Kleine Anfrage im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich sowie vollständig und nach bestem Wissen berichtigt und damit den vorangegangenen Verfassungsverstoß geheilt hat (s. zu alledem SächsVerfGH, Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 42-I-16; Urteil vom 20. Januar 2017 - Vf. 15-I-16, jeweils m.w.N.), fehlt es hier an einer solchen "Heilungswirkung".
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 68-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17
    Es obliegt allein der verfassungsgerichtlich nicht überprüfbaren Entscheidung der Staatsregierung, vor Erteilung einer Antwort auf die ursprüngliche Kleine Anfrage auf eine Fristverlängerung durch den Präsidenten des Landtages hinzuwirken (Fortführung von SächsVerfGH, Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17

    Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema "Grundstücke im Eigentum muslimischer

    Kann die Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist die Kleine Anfrage nur teilweise beantworten, schuldet sie dem Abgeordneten eine Teilantwort (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Juli 2017 - Vf. 1-I-17; HVerfG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - HVerfG 1/10 - juris Rn. 94; LVerfG M-V, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2/15 - juris Rn. 28), wenn damit dem Informationsinteresse des Abgeordneten zumindest teilweise entsprochen werden kann.
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Dabei sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Antragsgegnerin verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Antwortfrist in Erfahrung bringen kann (SächsVerfGH, Urteil vom heutigen Tag - Vf. 1-I-17; Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Dabei sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Antragsgegnerin verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Antwortfrist in Erfahrung bringen kann (SächsVerfGH, Urteil vom heutigen Tag - Vf. 1-I-17; Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 126-I-16

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die Beantwortung einer

    Dabei sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Antragsgegnerin verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Antwortfrist in Erfahrung bringen kann (SächsVerfGH, Urteil vom heutigen Tag - Vf. 1-I-17; Urteile vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15 und Vf. 68-I-15).
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